Unsere aktuellen Mietpreise: (in € incl. MwSt)

Bezeichnung ½ Tag 1 Tag Folgetag Woche
Ruettelplatte MS 20 - 25,00 15,00 100,00
Ruettelplatte MS 30 - 40,00 30,00 150,00
Minibagger „Bobcat X320“:
40er Tieflöffel, 100er Grabenräumschaufel
65,00* 115,00 100,00 460,00
Orit Steinknacker - 15,00 - -

*Halbe Tage werden nur in Verbindung mit einer Tagesmiete vermietet.


Die Transportkosten betragen 3 € pro Entfernungskilometer.
Transportpauschalen betragen für :

Lohfeld : 15,00 €
Möllbergen : 20,00 €
Möllenbeck : 20,00 €
Luhden : 20,00 €
Bad Eilsen : 25,00 €
Minden ( Zentrum ): 30,00 €
Vlotho ( Zentrum ): 30,00 €

In Eisbergen fallen keine Transportkosten an.

Mietbedingungen Stand 1.1.1996

Mit der Entgegennahme von Mietgeräten erkennt der Mieter die nachstehenden Mietbedingungen uneingeschränkt an.

Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb zugrunde- gelegt wird. Einsatzzeiten, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen, sind zu melden und erhöhen den Mietpreis. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden und werden wie Werktage berechnet.

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert oder mit dem Tage für den der Mietgegenstand bestellt und vom Vermieter bereitgestellt worden ist.

Die Mietdauer endet mit dem Schluß des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.

Die Berechnung der Miete durch den Vermieter erfolgt nach Rücklieferung des Mietgegenstandes bzw. bei langfristiger Vermietung monatlich. Die Mietrechnungen werden sofort nach Erhalt, ohne jeden Abzug fällig.

Ist der Mieter länger als 30 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung in Verzug, so sind vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe der von Banken üblicherweise berechneten Zinsen und Spesen zu zahlen, ohne daß dies besonderer Anmahnung bedarf.

Der Mietgegenstand wird dem Mieter von dem Vermieter in sauberem, betriebsbereitem Zustand übergeben. Die Rückgabe durch den Mieter hat in dem gleichen Zustand zu erfolgen. Die Maschinen werden mit vollem Treibstofftank und Öl vermietet; ist der Tank bei Rück- gabe nicht voll, wird die Differenzbefüllung berechnet.

An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters. Die Versendung des Mietgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. Dem Mieter wird empfohlen, eine Transport- und Diebstahlversicherung abzuschließen.

Wird der Mietgegenstand gestohlen, unterschlagen, gepfändet oder beschlagnahmt, so hat dies der Mieter dem Vermieter sofort anzuzeigen. Bei Diebstahl, Unterschlagung, Bau- stellengewaltschäden oder sonstiger Schäden (z.B. Feuer), haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für die Wiederbeschaffung sowie Mietausfallkosten des Mietgegenstandes.

Der Vermieter oder sein Beauftragter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen.

Der Mieter hat dem Vermieter jederzeit auf Anfrage den Standort des Mietgegenstandes mitzuteilen.

Störungen oder Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter sofort zu melden. Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder dessen Beauftragte vorgenommen werden. Verschleißteile und Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters.

Die Betriebs- und Wartungsanweisungen sind zu beachten. Für Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung entstehen, sowie Reifenschäden, haftet der Mieter. Die Ölstände (Motor- und Hydrauliköl ) sind täglich zu kontrollieren. Bei einer Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden gehen die vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters.

Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.