Mit
der Entgegennahme von Mietgeräten erkennt der Mieter die nachstehenden
Mietbedingungen uneingeschränkt an.
Der
Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger
Betrieb zugrunde- gelegt wird. Einsatzzeiten, die über 8 Stunden pro
Tag hinausgehen, sind zu melden und erhöhen den Mietpreis. Arbeiten
an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden und werden wie
Werktage berechnet.
Die
Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert
oder mit dem Tage für den der Mietgegenstand bestellt und vom Vermieter
bereitgestellt worden ist.
Die
Mietdauer endet mit dem Schluß des Tages, an dem der Mietgegenstand
vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Auslieferungsort
zurückgebracht wird.
Die
Berechnung der Miete durch den Vermieter erfolgt nach Rücklieferung
des Mietgegenstandes bzw. bei langfristiger Vermietung monatlich.
Die Mietrechnungen werden sofort nach Erhalt, ohne jeden Abzug fällig.
Ist
der Mieter länger als 30 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung
in Verzug, so sind vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe
der von Banken üblicherweise berechneten Zinsen und Spesen zu zahlen,
ohne daß dies besonderer Anmahnung bedarf.
Der
Mietgegenstand wird dem Mieter von dem Vermieter in sauberem, betriebsbereitem
Zustand übergeben. Die Rückgabe durch den Mieter hat in dem gleichen
Zustand zu erfolgen. Die Maschinen werden mit vollem Treibstofftank
und Öl vermietet; ist der Tank bei Rück- gabe nicht voll, wird die
Differenzbefüllung berechnet.
An-
und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters. Die Versendung des Mietgegenstandes
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. Dem Mieter wird empfohlen,
eine Transport- und Diebstahlversicherung abzuschließen.
Wird
der Mietgegenstand gestohlen, unterschlagen, gepfändet oder beschlagnahmt,
so hat dies der Mieter dem Vermieter sofort anzuzeigen. Bei Diebstahl,
Unterschlagung, Bau- stellengewaltschäden oder sonstiger Schäden (z.B.
Feuer), haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für die Wiederbeschaffung
sowie Mietausfallkosten des Mietgegenstandes.
Der
Vermieter oder sein Beauftragter ist berechtigt, den Mietgegenstand
jederzeit zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand
zu überzeugen.
Der
Mieter hat dem Vermieter jederzeit auf Anfrage den Standort des Mietgegenstandes
mitzuteilen.
Störungen
oder Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter sofort zu melden.
Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder dessen Beauftragte
vorgenommen werden. Verschleißteile und Betriebsstoffe gehen zu Lasten
des Mieters.
Die
Betriebs- und Wartungsanweisungen sind zu beachten. Für Schäden, welche
durch unsachgemäße Behandlung entstehen, sowie Reifenschäden, haftet
der Mieter. Die Ölstände (Motor- und Hydrauliköl ) sind täglich zu
kontrollieren. Bei einer Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden
gehen die vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters.
Der
Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.